+49 89 2441 6987
+49 170 5838 238
pt@peter-timmer.com
Beratungstermin vereinbaren

AGBs Erfolgsbasis

Als PDF herunterladen

1. Allgemeines, Definitionen

1.1. MPLT Consulting GmbH (MPLT) erbringt Leistungen (Vermittlung qualifizierter Fach- und Führungskräfte, Personalberatung, etc.) ausschließlich zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Etwaig entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Zusatzvereinbarungen sind schriftlich zu treffen.

1.2. In diesen AGB ist mit dem „Kandidaten“ die natürliche oder juristische Person oder Gesellschaft (einschließlich ihrer Vertreter oder Angestellter) gemeint, die dem Kunden von MPLT zum Zwecke der Vermittlung vorgestellt wird. Der „Kunde“ ist der auftraggebende Kunde (einschließlich seiner Vertreter), dem MPLT Kandidaten vorstellen wird. Das „Paket“ bezeichnet das dem Kandidaten vertraglich zugesagte erste Bruttojahresgehalt inkl. alle Zusatzleistungen. Hierzu zählen 13. und 14. Monatsgehalt, Provisionen, Boni und weitere geldwerte Vorteile, unabhängig von ihrer Bezeichnung (Gratifikation, Prämie, Weihnachtsgeld o.ä.)

1.3. Zustandekommen des Vertrages: Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot. Sie kann in Textform, mündlich oder fernmündlich abgegeben werden. MPLT kann dieses Angebot durch Zusendung einer Auftrag

2. Vertragspflichten

2.1. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass MPLT alle Unterlagen und Informationen erhält, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind. Der Kunde benennt MPLT bei Beginn der Zusammenarbeit einen Mitarbeiter, der befugt ist, rechtsgeschäftliche Erklärungen im Namen des Kunden abzugeben. Ansonsten gilt im Verhältnis zu MPLT jeder Mitarbeiter des Kunden als zur Vertretung des Kunden bevollmächtigt.

2.2. Der Kunde verpflichtet sich, MPLT unverzüglich, möglichst innerhalb 24 Stunden, jedoch spätestens 5 Arbeitstagen nach Abschluss eines Arbeits-, Dienst- oder Werkvertrags, - in Verbindung mit Zusendung einer Kopie des jeweiligen Vertrages - anzuzeigen, wenn er sich für die Einstellung eines Kandidaten entscheidet. Diese Information beinhaltet den Zeitpunkt des Vertragsschlusses, die Laufzeit des Vertrages, sowie Art und Höhe der an den Kandidaten zu zahlenden Vergütung im Sinne von Ziffer 1.2.

2.3. MPLT verpflichtet sich, auf Anfrage des Kunden Referenzen über Kandidaten einzuholen. Dieser Service wird ohne Zusatzkosten erbracht.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Ein Vermittlungshonorar auf Grundlage des ersten Brutto-Jahreseinkommens des Kandidaten wird fällig, wenn der Kunde einen von MPLT vorgestellten Kandidaten, in welcher Funktion auch immer, einstellt. Das gilt ebenso, wenn eine Vereinbarung über die Erbringung von z.B. freiberuflichen oder selbstständigen Dienst- oder Werkleistungen getroffen wurde. Dem Kandidaten wird keine Gebühr berechnet. Im Falle von freiberuflicher oder selbstständiger Tätigkeit errechnet sich das Honorar aus dem geschätzten Honorar, das dem Kandidaten im ersten Jahr für erbrachte Leistungen gezahlt werden muss. Ein pauschaler Betrag von EUR 10.000,- wird bei der Berechnung des Honorars zum Gehalt hinzugerechnet, wenn zusätzlich zum Gehalt ein Firmenwagen oder Dienstwagenpauschale bzw. „car allowance“ zur Verfügung gestellt wird. Bei Suchaufträgen mittels Direktansprache gelten zusätzlich die unter Ziffer 4 dargestellten Regelungen.

3.2. Reisekosten, die einem Kandidaten in Zusammenhang mit einem Vorstellungsgespräch beim Kunden entstehen, werden direkt zwischen Kunden und Kandidaten ausgeglichen.

3.3. Wird ein von MPLT vorgestellter Kandidat für keine Stelle des Kunden angestellt, und kommt es in der Folgezeit von zwölf Monaten ab Vorstellung zu einer Einstellung desselben in irgendeiner kundeneigenen Abteilung oder in einem dritten gesellschaftsrechtlich oder ähnlich mit dem Kunden verbundenen Unternehmen, so ist der Kunde verpflichtet, das im Abschnitt 4 ausgewiesene Honorar bezogen auf das dann dem Kandidaten zu zahlende Gehalt zu leisten.

3.4. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Kommt der Kunde mit der Zahlung der Rechnungen in Verzug, so sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu fordern. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so sind wir berechtigt diesen geltend zu machen. Die Mehrwertsteuer wird nach dem aktuell gültigen Satz veranlagt.

4. Suchaufträge auf Erfolgsbasis

MPLT arbeitet auf Erfolgsbasis und berechnet für seine Dienstleistungen im Erfolgsfall ein Honorar in Höhe von 30 % des „Pakets“, wie in § 1.2. beschrieben. Der Honoraranspruch wird mit Zustandekommen des Arbeitsvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem übernommenen Kandidaten (zuzüglich der jeweiligen, gesetzlichen Mehrwertsteuer) fällig und ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung.

5. Haftung

5.1. MPLT prüft alle ihr erteilten Informationen gewissenhaft und wird die Personalvermittlung mit größtmöglicher Sorgfalt durchführen, kann aber keine Haftung für die Richtigkeit der ihr überlassenen Informationen übernehmen.

5.2. MPLT kann nur sachgerechtes Vorgehen bei der Kandidatensuche und -auswahl gewährleisten. Eine Haftung der MPLT dafür, dass ein von ihr nach sachgerechtem methodischen Vorgehen ausgewählter oder empfohlener Kandidat alle vom Kunden in ihn gesetzten Erwartung erfüllt oder bestimmte Ergebnisse erzielt, wird nicht übernommen.

5.3. MPLT haftet für Schäden aus Vertrag und/oder Gesetz nur, falls MPLT oder ihre Erfüllungsgehilfen eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von MPLT oder deren Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.

5.4. Haftungsansprüche sind in der Höhe auf die Summe der Vergütung bzw. der erbrachten Teilleistungen begrenzt. Ein darüberhinausgehender Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht, auch nicht für evtl. Folgeschäden, welche beim Auftraggeber oder bei dem Auftraggeber verpflichteten Dritten entstehen. Der jeweilige Vertragspartner hält die Personalberatung von Ansprüchen Dritter uneingeschränkt frei.

6. Geheimhaltung / Datenschutz

Jeder Vertragspartner verpflichtet sich, alle nicht allgemein bekannten Angelegenheiten und insbesondere die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Vertragspartner unbefristet vertraulich zu behandeln, nur im Rahmen der Vertragsbeziehung zu nutzen, und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten. Personenbezogene Daten werden von MPLT - insbesonder Dritten gegenüber - streng vertraulich behandelt.

7. Schlussbestimmungen

7.1. Änderungen und Ergänzungen der zwischen MPLT und dem Kunden getroffenen Vereinbarung bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Abbedingung des Textformerfordernisses. Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile davon unwirksam sein sollten, wird hierdurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner werden als dann anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem beabsichtigten Zweck entsprechende Regelung in zulässiger Weise treffen. Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.

Peter Timmer Personalberatung
Wir gewinnen exzellente Persönlichkeiten für die besten Unternehmen, die nicht nur ihren Job verstehen, sondern Verantwortung übernehmen und ins Team passen, um diese beim digitalen Wachstum zu unterstützen.
Kontakt
Peter Timmer
MPLT Consulting GmbH
+49 89 2441 6987
+49 170 5838 238
pt@peter-timmer.com
Beratungstermin vereinbaren
Informationen
Blog33 Gute GründeAGBs ErfolgsbasisAGBs Priority Retained
Copyright All Rights Reserved © 2025
ImpressumDatenschutzCookie-Einstellungen
envelope-ouserclosedownloadphonefacebookbarssort-desclinkedinbuilding-omobilexingyoutube-play