AGBs Priority Retained
1. Allgemeines, Definitionen
1.1. MPLT CONSULTING GmbH (MPLT) erbringt Leistungen (Vermittlung qualifizierter Fach- und Führungskräfte, Personalberatung, etc.) ausschließlich zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Etwaig entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Zusatzvereinbarungen sind schriftlich zu treffen.
1.2. In diesen AGB ist mit dem „Kandidaten“ die natürliche oder juristische Person oder Gesellschaft (einschließlich ihrer Vertreter oder Angestellter) gemeint, die dem Kunden von MPLT zum Zwecke der Vermittlung vorgestellt wird. Der „Kunde“ ist der auftraggebende Kunde (einschließlich seiner Vertreter), dem MPLT Kandidaten vorstellen wird. Das „Paket“ bezeichnet das dem Kandidaten vertraglich zugesagte erste Bruttojahresgehalt sowie die Zusatzleistungen. Hierzu zählen 13. und 14. Monatsgehalt, Provisionen, Boni und weitere geldwerte Vorteile, unabhängig von ihrer Bezeichnung (Gratifikation, Prämie, Weihnachtsgeld, Dienstwagenpauschale bzw. car allowance, o.ä.)
2. Vertragspflichten
2.1. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass MPLT alle Unterlagen und Informationen erhält, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind. Der Kunde benennt MPLT bei Beginn der Zusammenarbeit einen Mitarbeiter, der befugt ist, rechtsgeschäftliche Erklärungen im Namen des Kunden abzugeben. Ansonsten gilt im Verhältnis zu MPLT jeder Mitarbeiter des Kunden als zur Vertretung des Kunden bevollmächtigt.
2.2. Der Kunde ist verpflichtet, MPLT unverzüglich, möglichst innerhalb 24 Stunden, jedoch spätestens 5 Arbeitstagen nach Abschluss eines Arbeits-, Dienst-oder Werkvertrags, schriftlich - in Verbindung mit Zusendung der wichtigsten Eckdaten des jeweiligen Vertrages - anzuzeigen, wenn er sich für die Einstellung eines Kandidaten entschieden hat. Diese Information beinhaltet den Zeitpunkt des Vertragsschlusses, die Laufzeit des Vertrages, sowie Art und Höhe der an den Kandidaten zu zahlenden Vergütung im Sinne von Ziffer 1.2.
2.3. MPLT ist nicht verpflichtet, Referenzen über Kandidaten einzuholen. Auf besondere Anfrage hin kann dieser Service aber ohne Zusatzkosten erbracht werden. Sollten durch Weitergabe von Referenzen eine Vermittlung mit Dritten zustande kommen, so schuldet der Kunde die insoweit angefallenen Vermittlungsgebühren direkt.
2.4. Entstandene Kosten für Reisen von Mitarbeitern der MPLT, die auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vorgenommen werden, sind vom Auftraggeber zu tragen. Reisekosten, die einem Kandidaten in Zusammenhang mit einem Vorstellungsgespräch beim Kunden entstehen, werden direkt zwischen Kunden und Kandidaten ausgeglichen.
2.5. Hat sich ein durch MPLT vorgestellter Kandidat vor der Vorstellung durch MPLT bereits - unabhängig von der Vorstellung durch MPLT - beim Auftraggeber beworben, ist der Auftraggeber verpflichtet, MPLT davon unverzüglich, spätestens innerhalb 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Bewerbungsunterlagen zu unterrichten.
2.6. MPLT verpflichtet sich, sämtliche ihr während der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt gewordenen Informationen mit höchster Diskretion zu behandeln. Der Auftraggeber verpflichtet sich ebenfalls, Bewerbungen von Kandidaten streng vertraulich zu behandeln und, ohne ausdrückliche Zustimmung des Bewerbers, kein Kontakt mit früheren oder dem momentanen Arbeitgeber des Bewerbers aufzunehmen.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Ein Vermittlungshonorar auf Grundlage des ersten Brutto-Jahreseinkommens des Kandidaten wird fällig, wenn dieser einen von MPLT vorgestellten Kandidaten, in welcher Funktion auch immer, einstellt. Das gilt ebenso, wenn eine Vereinbarung über die Bereitstellung von z.B. freiberuflichen Dienstleistungen getroffen wurde. Dem Kandidaten wird keine Gebühr berechnet. Im Falle von freiberuflicher Tätigkeit errechnet sich das Honorar aus dem geschätzten Honorar, das dem Kandidaten im ersten Jahr für erbrachte Dienstleistungen gezahlt werden muss. Ein pauschaler Betrag von EUR 10.000,- wird bei der Berechnung des Honorars zum Gehalt hinzugerechnet, wenn zusätzlich zum Gehalt ein Firmenwagen oder Dienstwagenpauschale bzw. „car allowance“ zur Verfügung gestellt wird.
3.2. Tritt ein vermittelter Kandidat die Arbeit an, wird aber, aus welchen Gründen auch immer, innerhalb von 6 Monaten nach Arbeitsantritt gekündigt (außer in Fällen von Stellenkürzungen und Umstrukturierungen) bzw. kündigt aus eigener Initiative innerhalb von 6 Monaten, so wiederholen wir gemäß unserer Firmenpolitik den Auftrag einmalig ohne zusätzliche Gebühren zu erheben. Dies trifft jedoch nur dann zu, wenn alle Honorare im Zusammenhang mit dem Vertrag im vereinbarten Zeitrahmen und in vollem Umfang bezahlt wurden.
3.3. Wird ein von MPLT vorgestellter Kandidat für keine Stelle des Kunden angestellt und kommt es in der Folgezeit von zwölf Monaten ab Vorstellung zu einer Einstellung desselben in irgendeiner kundeneigenen Abteilung oder in einem dritten gesellschaftsrechtlich oder ähnlich mit dem Kunden verbundenen Unternehmen, so ist der Kunde verpflichtet, das im Abschnitt 4 ausgewiesene Honorar bezogen auf das dann dem Kandidaten zu zahlende Gehalt zu leisten.
3.4. Soweit nicht anders angegeben, beträgt die Zahlungsfrist innerhalb 7 Tagen ab Rechnungsdatum für das Auftrags- und Short-Listhonorar und innerhalb 14 Tagen für alle übrigen Forderungen. Kommt der Kunde mit der Zahlung der Rechnungen in Verzug, so sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu fordern. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so sind wir berechtigt diesen geltend zu machen.
4. Vermittlungshonorar für Suchaufträge mittels Direktansprache
Projekt: ………………………………………………………………………………………………………………..
Auftraggeber: ………………………………………………………………………………………………………
4.1. Für diesen Suchauftrag wird ein Honorar in Höhe von 25% des „Pakets“, wie in § 1.2. beschrieben, vereinbart. Bei Auftragsbestätigung wird eine Auftragsgebühr in Höhe von € 5.000,00 zzgl. Mwst. in Rechnung gestellt.
4.2. Nach der Vorstellung von 2 qualifizierten Kandidaten, die vom Kunden zu einem Telefoninterview oder zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch eingeladen werden, wird eine sog. „Shortlist“- Gebühr in Höhe von € 5.000,00 zzgl. Mwst. in Rechnung gestellt.
4.3. Die Auftrags- und die „Shortlist“- Gebühr sind unabhängig von der Einstellung eines Kandidaten innerhalb 7 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar.
4.4. Die Abschlussgebühr wird auf Basis des vertraglich vereinbarten Gehaltpakets (siehe auch § 1.2) des vermittelten Kandidaten berechnet, nämlich 25% des „Pakets“ wie in § 1.2. beschreiben, abzüglich der bereits in Rechnung gestellten Auftrags- und Shortlistgebühr. Die Rechnung für die Abschlussgebühr wird mit Zustandekommen des Arbeitsvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem übernommenen Kandidaten (zuzüglich der jeweiligen, gesetzlichen Mehrwertsteuer) fällig und ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung.
5. Haftung
MPLT prüft alle ihr erteilten Informationen gewissenhaft und wird die Personalvermittlung mit größtmöglicher Sorgfalt durchführen, kann aber keine Haftung für die Richtigkeit der ihr überlassenen Informationen übernehmen.
MPLT kann nur sachgerechtes Vorgehen bei der Kandidatensuche und -auswahl gewährleisten. Eine Haftung der MPLT dafür, dass ein von ihr - nach sachgerechtem, methodischen Vorgehen - ausgewählter oder empfohlener Kandidat alle vom Kunden in ihn gesetzten Erwartung erfüllt oder bestimmte Ergebnisse erzielt, wird nicht übernommen.
MPLT haftet für Schäden aus Vertrag und/oder Gesetz nur, falls MPLT oder ihre Erfüllungsgehilfen eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von MPLT oder deren Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
Haftungsansprüche sind in der Höhe auf die Summe des Auftragswertes bzw. der erbrachten Teilleistungen begrenzt. Ein - darüber hinausgehender - Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht, auch nicht für evtl. Folgeschäden, welche beim Auftraggeber oder bei dem Auftraggeber verpflichteten Dritten entstehen. Der jeweilige Vertragspartner hält die Personalberatung von Ansprüchen Dritter uneingeschränkt frei.
6. Abwerbeverbot
MPLT wird weder selbst noch über Dritte angestellte Mitarbeiter des Kunden abwerben.
7. Datenschutz
7.1. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine Daten von MPLT im Rahmen der
Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht
unbefugt an Dritte weitergegeben. Im Übrigen versichern der Auftraggeber und MPLT die
Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zum personenbezogenen Datenschutz.
7.2. Adressen von Bewerbern aus Individualvermittlungen, mit denen kein Vertragsverhältnis zustande
kam, dürfen nicht gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden. Kommt durch eine nicht
vereinbarte Weitergabe ein Vertragsverhältnis mit einem durch MPLT nachgewiesenen Bewerber
zustande, ist das vereinbarte Honorar für diese Leistung fällig, auch wenn die Anstellung in einem
verbundenen Unternehmen des Auftraggebers und/oder zu einem späteren Zeitpunkt stattfindet.
Im Streitfalle liegt die Beweislast beim Auftraggeber.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Änderungen und Ergänzungen der zwischen MPLT und dem Kunden getroffenen Vereinbarung bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Abbedingung des Textformerfordernisses.
8.2. Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile davon unwirksam sein sollten, wird hierdurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner werden als dann anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem beabsichtigten Zweck entsprechende Regelung in zulässiger Weise treffen.
8.3. Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.
Ort, Datum …………………………………………………………….
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Unterschrift Auftraggeber, Firmenstempel